1) Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Bad Kissingen misst der barrierefreien Nutzbarkeit ihres digitalen Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer eine hohe Bedeutung bei. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfolgt die Stadt das Ziel, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu gestalten – im Einklang mit den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), welche der Umsetzung der genannten EU-Richtlinie dienen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.naturversum.de.
2) Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt ist mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
3) Nicht barrierefreie Inhalte
- Die Alternativtexte von Bedienelementen sind nicht immer aussagekräftig. Nicht alle Bilder auf dieser Website verfügen derzeit über alternative Textbeschreibungen (Alt-Tags); wir arbeiten kontinuierlich an der Vervollständigung.
- Es gibt keine Alternative zum bildbasierten CAPTCHA.
- Die Überschriften und Linktexte sind nicht immer aussagekräftig bzw. mehrfach vorhanden.
- Es sind Texte und Bedienelemente vorhanden, die kein ausreichendes Kontrastverhältnis aufweisen.
- Es gibt Elemente, deren Bedienung auf dem Smartphone nur durch Spreiz- bzw. Wischgesten möglich ist.
- Aufgrund technischer Einschränkungen kann die Unterstützung von ARIA-Rollen und -Attributen bei bestimmten Bedienelementen (z. B. Buttons) in einigen Browsern oder Screenreadern eingeschränkt sein.
4) Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.07.2025 erstellt. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.
5) Technische Umsetzung barrierefreier Funktionen
Zur Verbesserung der Zugänglichkeit unserer Website stellen wir verschiedene unterstützende Funktionen zur Verfügung, darunter Kontrastanpassungen, eine digitale Lupe, ein Leselineal, spezielle Schriftarten für Menschen mit Legasthenie sowie weitere Hilfsmittel zur besseren Lesbarkeit und Navigation.
Diese Funktionen werden nicht über sogenannte Overlay-Tools von Drittanbietern bereitgestellt, sondern wurden entweder eigeneentwickelt oder basieren auf angepassten Open-Source-Komponenten, die lokal auf unserem Server integriert sind.
Die gesamte technische Umsetzung erfolgt serverseitig bzw. clientseitig ohne externe Verbindungen zu Drittservern. Dadurch sind sämtliche Funktionen DSGVO-konform und erfordern keine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte. Es werden keine Cookies oder Tracking-Technologien im Zusammenhang mit diesen Barrierefreiheitsfunktionen verwendet.
Unser Ziel ist es, eine barrierearme und datenschutzfreundliche Nutzung unserer Website für möglichst viele Menschen sicherzustellen.
6) Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter:
Stadt Bad Kissingen
Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen
presse@stadt.badkissingen.de
7) Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
8) Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de